Neue Anerkennungsrichtlinie: Datenschutz im Fokus

Datum

Anerkennungsrichtlinie der EKD: Einheitliche Verfahren – und neue Datenschutzanforderungen für kirchliche Einrichtungen

Zum Jahresbeginn haben die evangelischen Kirchen im Westen – die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) und die Lippische Landeskirche – gemeinsam mit der Diakonie RWL die neue Richtlinie der EKD zur Anerkennung von Leid aufgrund sexualisierter Gewalt vollständig umgesetzt.
Die verbindliche Grundlage der Verfahren ist nun die “Richtlinie der EKD zur Anerkennung von Leid aufgrund sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche”.

Die Richtlinie schafft einen einheitlichen Rahmen dafür, wie kirchliche Einrichtungen mit Anerkennungsleistungen umgehen und gewährleistet ein transparentes, nachvollziehbares und niedrigschwelliges Verfahren, das Betroffenen Zugang zu Unterstützung ermöglicht – unabhängig, weisungsfrei und nach klar definierten Standards.


Was regelt die neue Anerkennungsrichtlinie?

Die EKD‑Richtlinie beschreibt detailliert, wie Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids zu bearbeiten sind. Dabei steht nicht die strafrechtliche Beweisführung im Vordergrund, sondern die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen.

Wesentliche Eckpunkte:

  • Für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erhalten Betroffene künftig mindestens 15.000 Euro als pauschale Anerkennungsleistung – basierend auf bundesweiten Grundsätzen.
  • Die Richtlinie ermöglicht zudem die Überprüfung früherer Anerkennungsentscheidungen, sodass Betroffene eine erneute Bewertung beantragen können.

Datenschutz: Was bedeutet die Richtlinie für Gemeinden, Kitas und Einrichtungen?

Als Datenschutzberater sehen wir datenschutzrechtliche Herausfoderungen, denn die Verfahren betreffen besonders sensible Daten – insbesondere Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO bzw. § 4 DSG-EKD (Daten zur Sexualität, Gesundheit, Beratungsgespräche, biografische Angaben etc.).

Wichtig für die Praxis: Verfahren, Bewertung, Leistungsentscheidung, Aktenführung und Kommunikation mit Betroffenen laufen vorrangig über die Geschäftsstelle/Fachstelle und die Anerkennungskommission – nicht über die einzelne Gemeinde/den oder einzelnen Kita‑Träger. Diese Ebene ist meist Ansprech‑, Unterstützungs‑ oder Verweisstelle und hat damit vor allem Aufgaben in Erstkontakt, Weiterleitung und Schutz der Vertraulichkeit.

Wir unterstützen Gemeinden, Kitas und Einrichtungen bei der Umsetzung

Wir helfen Ihnen bei:

  • der Einrichtung sicherer Erstkontakt‑Prozesse,
  • der Schulung von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen,
  • der datenschutzkonformen Weiterleitung und Löschung,
  • der Umsetzung von DSG‑EKD‑Pflichten im Alltag,
  • praktikablen TOMs für kleine Einrichtungen.

👉 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent, sensibel und verlässlich.

Quellen (Auswahl):

Diakonie: Hintergrund/FAQ zum Kombimodell (individuell + 15.000 € Pauschale), Gesprächsrecht, Unabhängigkeit der Kommission. Diakonie – Infothek, März 2025
Offizieller Richtlinientext der EKD (Anerkennungsrichtlinie‑EKD), inkl. Zweck, Kommissionsstruktur, Verfahren. kirchenrecht‑ekd.de, Dokument 58272PDF‑Fassung

EKD‑Info/Umsetzung ab Januar 2026 (Verbünde, dezentrale Kommissionen, 15.000 € Pauschale + individuelle Leistung, Plausibilitätsprinzip). ekd.de – Presse/InfoEKD‑Themenseite mit Verbund‑Überblick/FAQ

Regionale Umsetzung West (EKiR/EKvW/Lippe/Diakonie RWL), niedrigschwelliger Zugang, erneute Prüfung früherer Leistungen. EKvW – Medieninfo 03/2026