Gottesdienste im Livestream
Seit der Corona-Pandemie sind gestreamte Gottesdienste für viele Gemeinden selbstverständlich geworden. Auch nach dem Ende der pandemiebedingten Einschränkungen möchten viele Kirchenbesucher*innen nicht mehr darauf verzichten – sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund räumlicher Entfernung. Der digitale Gottesdienst ist gekommen, um zu bleiben.
Doch mit der Technik kommt auch die Verantwortung – insbesondere im Blick auf den Datenschutz. Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Beauftragten für den Datenschutz der EKD (BfD EKD) zeigt:
Beim Thema Gottesdienstübertragung und Videoveröffentlichung gibt es noch Aufklärungsbedarf.
Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?
Die rechtliche Grundlage für das Streaming von Gottesdiensten findet sich in § 53 DSG-EKD. Dieser erlaubt die Datenverarbeitung zu gemeindlichen und religiösen Zwecken – auch in digitalen Formaten. Voraussetzung ist allerdings: Die betroffenen Personen müssen über Art und Umfang der Verarbeitung informiert werden.
Konkret bedeutet das:
- Hinweisschilder im Eingangsbereich der Kirche sind Pflicht: Wer den Gottesdienst besucht, muss wissen, dass gefilmt wird – und was mit den Aufnahmen passiert.
- Technische Maßnahmen zur Kameraführung sollten gewährleisten, dass möglichst nur der Altarraum und liturgisch Handelnde erfasst werden.
- Konfirmand*innen oder Gemeindegruppen im Bild? Dann braucht es in aller Regel eine ausdrückliche Einwilligung – vor allem, wenn das Video dauerhaft im Internet verfügbar ist, z. B. auf YouTube.
Was passiert bei Verstößen?
Der BfD EKD berichtet von Beschwerden, bei denen Menschen ohne ihr Wissen in Online-Gottesdiensten erkennbar zu sehen waren. Die betroffenen Gemeinden konnten in mehreren Fällen keine Einwilligungen vorlegen – und mussten ihre Datenschutzpraxis überarbeiten.
In der Folge wurden in persönlichen Beratungsgesprächen wichtige Hinweise gegeben – etwa zur Datenschutzgrundsätze nach § 5 DSG-EKD, zur Auftragsverarbeitung mit Streamingdienstleistern und zur Datenübermittlung ins Drittland (z. B. bei Nutzung von US-Plattformen wie YouTube).
Unsere Empfehlung
- Klare Informationen vor Ort (z. B. Schild mit Datenschutzhinweis und Link zur ausführlichen Info).
- Kameraausrichtung auf den Altar und liturgische Personen.
- Einwilligungen einholen, wenn einzelne Gottesdienstteilnehmer erkennbar gefilmt werden.
- Alternative: Livestream per datenschutzkonformer Videokonferenzplattform (z. B. Zoom mit kirchlich geprüften Einstellungen) ohne dauerhafte Speicherung.
