Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ihr Datenschutzgesetz umfassend überarbeitet. Am 13. November 2024 stimmte die Synode der EKD der Novelle des DSG-EKD einstimmig zu.
Damit tritt zum 1. Mai 2025 die größte Reform des evangelischen Datenschutzrechts seit der Anpassung an die DS-GVO in Kraft.
Doch was bedeutet das für kirchliche Einrichtungen, Gemeinden und Verantwortliche? Die Neuerungen sollen den Datenschutz in der evangelischen Kirche klarer strukturieren und an aktuelle rechtliche Entwicklungen anpassen.
Für Verantwortliche im Datenschutz bleibt es daher essenziell, sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut zu machen.
Wer sich einen ersten Überblick verschaffen möchte, findet das überarbeitete Gesetz sowie eine Synopse mit Begründung unter folgenden Links:
🔗 Amtsblatt der EKD: Zum Dokument
🔗 Synopse & Begründung: Zum Dokument
Wir werden die Reform in den kommenden Monaten genauer analysieren und hier im Blog auf die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen eingehen. Bleiben Sie dran! 🚀