Die Einhaltung des „Stands der Technik“ ist eine zentrale Anforderung der DSGVO und des IT-Sicherheitsgesetzes – doch was bedeutet das konkret? Die aktuelle TeleTrusT-Handreichung bietet praxisnahe Orientierung, um Sicherheitsmaßnahmen rechtssicher und wirksam umzusetzen.
Was ist der Stand der Technik?
Er beschreibt keine feste Liste von Maßnahmen, sondern einen dynamischen Prozess, der sich laufend an neue Bedrohungen, Technologien und gesetzliche Anforderungen anpasst. Organisationen müssen regelmäßig prüfen, ob ihre eingesetzten Systeme und Prozesse noch aktuell sind.
Empfohlene Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Verschlüsselung sensibler Daten
- Multi-Faktor-Authentifizierung
- Patch- und Schwachstellenmanagement
- Backup-Strategien mit Wiederherstellungstests
- Intrusion Detection/Prevention Systeme
Nicht nur für personenbezogene Daten relevant:
Auch sensible Geschäftsunterlagen, Finanzdaten oder Personaldaten müssen geschützt werden – und das beginnt bei der technischen Infrastruktur.
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